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Siebenter Abschnitt Entgeltschutz (6)
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§ 19 Bindende Festsetzungen
Heimarbeitsgesetz
§ 19 Bindende Festsetzungen
| gültig ab: 08.11.2006
| Änderung vom: 31.10.2006
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Heimarbeitsgesetz
vom
14.
März
1951
(
BGBl.
I
S. 191
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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