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Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts – Manteltarifliche Vorschriften – (BAT-O)
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 31. Januar 2003
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 31. Januar 2003
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 13. Januar 2003
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 31. Januar 2003
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 31. Januar 2003
vom 10. Dezember 1990, , letzte Änderung vom 31. Januar 2003
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,einerseitsund(Redaktionelle Anmerkung: Der Tarifvertrag v. 10. 12. 1990 und die Änd.-TVe Nr. 1 bis Nr. 4 sind jeweils getrennt, aber wortgleich a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr – Hauptvorstand –, diese zugleich handelnd für die– Gewerkschaft der Polizei,– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,– Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, undb) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst – Deutsche Angestellten-Gewerkschaft [DAG] – Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes [GGVöD] – Marburger Bund [MB] abgeschlossen worden.Ab dem Änd.-TV Nr. 5 sind die Änd.-TVe jeweils getrennt, aber wortgleich a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr – Hauptvorstand –, diese zugleich handelnd für die – Gewerkschaft der Polizei,– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,– Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (ab 1. 1. 1996: IG Bauen – Agrar – Umwelt), gemeinsam mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für den Marburger Bund, undb) mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes (ab 26. 11. 1999: DBB Tarifunion, diese zugleich handelnd für– den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,– die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen) vereinbart worden.Der Änd.- TV Nr. 23 ist mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr – Hauptvorstand –, diese zugleich handelnd für die– Gewerkschaft der Polizei,– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,– Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, gemeinsam mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für den Marburger Bund,Angestellte und angestelltenversicherungspflichtige Auszubildende vereinbart worden.)andererseitswird folgender Tarifvertrag geschlossen: