§ 28 e Besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die unter Anlage § 56 (VKA) BT-V und § 52 BT-B fallen und weitere Regelungen
| gültig ab: 01.07.2022
| Änderung vom: 18.05.2022
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
Rechtsstand anzeigen
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)
vom 13. September 2005, letzte Änderung vom 14. Juli 2022
vom 13. September 2005, letzte Änderung vom 24. November 2016