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Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592, ber. 2003 I S. 1957)*1, letzte Änderung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts. Gemäß Artikel 19 dieses Gesetzes sind die in § 4 Abs. 3 und 4, § 14, § 15 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 20 Abs. 1 enthaltenen Verordnungsermächtigungen am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Gesetz am 1. April 2003 in Kraft getreten.