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§ 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids
AO
§ 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids
| gültig ab: 01.01.2017
| Änderung vom: 18.07.2016
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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