Dreizehnter Abschnitt Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs
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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 437), in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, letzte Änderung vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)