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Rechtsstand anzeigen
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
vom 16. September 1963 (BGBl. 1968 II S. 442), letzte Änderung vom 22. Oktober 2010 (BGBl. 2010 II S. 1198)