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§ 7 Wahlschein, Briefwahl
ThürKWG
§ 7 Wahlschein, Briefwahl
| gültig ab: 18.10.2008
| Änderung vom: 09.10.2008
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Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden
(Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG)
vom
16.
August
1993
(
GVBl.
S. 530
)
, letzte Änderung vom
24.
Mai
2022
(
GVBl.
S. 283
)
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