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Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV)
vom 28. November 2013 (Thür StAnz S. 2094)*1, letzte Änderung vom 23. November 2018 (ThürStAnz S. 1648)
Anlage B der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Gemäß Nr. 4 dieser Bekanntmachung ist die FlBauVwV am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten.