§ 5 Sonstige Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden
| gültig ab: 28.06.2013
| Änderung vom: 06.02.2013
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Rechtsstand anzeigen
Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung einschließlich der Überwachung von Tabakerzeugnissen (Thüringer Lebensmittelzuständigkeitenverordnung - ThürLÜZVO)
vom 20. Juli 2008 (GVBl. S. 301), letzte Änderung vom 3. Januar 2023 (GVBl. S. 4)