Ziffer I der PStG-VwV. Ziffer II dieser Vorschrift lautet:II. Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) tritt am ersten Tag des vierten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA vom 27. Juli 2000 (BAnz. Nr. 154 a vom 17. August 2000), zuletzt geändert durch die Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA – (19. DA-ÄndVwV) vom 15. August 2007 (BAnz. S. 7280) wird aufgehoben.