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§ 11 Einschränkung von Grundrechten
PAG
§ 11 Einschränkung von Grundrechten
| gültig ab: 30.07.2008
| Änderung vom: 16.07.2008
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Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei
(Polizeiaufgabengesetz - PAG)
vom
4.
Juni
1992
(
GVBl.
S. 199
)
, letzte Änderung vom
29.
Juli
2022
(
GVBl.
S. 323
)
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