-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (77502)
Vorschriften (77502)
Internationale Übereinkünfte (571)
Europarecht (2671)
Staats- und Verfassungsrecht (3284)
Verwaltung (19554)
Allgemeine innere Verwaltung (4960)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (449)
Allgemeines Polizeirecht (275)
PAG (102)
ThürPolVwKostO (9)
ThürAPOPVD (62)
Vorspann (1)
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (5)
Zweiter Teil Ausbildung, Studium und Prüfung für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst (49)
Erster Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen (13)
Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (17)
§ 17 Zuständige Bildungseinrichtung (1)
§ 18 Dauer der Ausbildung (1)
§ 19 Gliederung und Inhalt der Ausbildung (1)
§ 20 Leistungsnachweise und -bewertung (1)
§ 21 Praktikum (1)
§ 22 Ausbildungskonferenz (1)
§ 23 Nichtbestehen eines Ausbildungsabschnitts, Wiederholung (1)
§ 24 Laufbahnprüfung (1)
§ 25 Zulassung und Durchführung des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung (1)
§ 26 Bewertung des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung (1)
§ 27 Prüfungskommissionen, Prüfer (1)
§ 28 Zulassung, Durchführung und Bewertung des mündlich-praktischen Teils der Laufbahnprüfung (1)
§ 29 Bestehen der Laufbahnprüfung, Prüfungsergebnis (1)
§ 30 Wiederholung von Prüfungen (1)
§ 31 Beurkundung des Prüfungshergangs (1)
§ 32 Abschlusszeugnis (1)
Dritter Abschnitt Studium und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (18)
Dritter Teil Ausbildungsaufstieg, Übergangs- und Schlussbestimmungen (5)
Anlage zu § 47 Abs. 4 (1)
OBG (64)
ThürPolAPrüffristVO (10)
Polizeiorganisation (28)
Einzelne Aufgaben der Polizei (9)
Allgemeines Sicherheitsrecht (165)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (9408)
Kulturelle Angelegenheiten (2116)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (611)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (141)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (78)
Ausländerrecht (797)
Auswärtiger Dienst (11)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (863)
Statistik (120)
Rechtspflege (8346)
Zivil- und Strafrecht (9703)
Verteidigung (839)
Finanzwesen (6484)
Wirtschaftsrecht (10814)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (11670)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3566)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht
→
Allgemeines Polizeirecht
→
ThürAPOPVD
→
Zweiter Teil Ausbildung, Studium und Prüfung für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
→
Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
→
§ 18 Dauer der Ausbildung
ThürAPOPVD
§ 18 Dauer der Ausbildung
| gültig ab: 01.10.2020
| Änderung vom: 11.09.2020
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
(ThürAPOPVD)
vom
23.
September
2016
(
GVBl.
S. 487
)
, letzte Änderung vom
11.
September
2020
(
GVBl.
S. 495
)
Mehr...
Schließen
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
§ 18 Dauer der Ausbildung
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×