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§ 60 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
ThürBeamtVG
§ 60 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
| gültig ab: 01.01.2012
| Änderung vom: 22.06.2011
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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
(ThürBeamtVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.
Februar
2022
(
GVBl.
S. 39
, ber.
S. 313
)
, letzte Änderung vom
10.
Juni
2023
(
GVBl.
S. 192
)
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