§ 14 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten, Widerruf der Genehmigung
| gültig ab: 01.04.2010
| Änderung vom: 15.03.2010
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Rechtsstand anzeigen
Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO)
vom 15. März 2010 (GVBl. S. 57), letzte Änderung vom 11. November 2014 (GVBl. S. 725)