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§ 13 Beseitigung von Mängeln (1)
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§ 5 Wahlorgane
EuWG
§ 5 Wahlorgane
| gültig ab: 22.08.2003
| Änderung vom: 15.08.2003
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Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Europawahlgesetz - EuWG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
8.
März
1994
(
BGBl.
I
S. 423
, ber.
S. 555
)
, letzte Änderung vom
11.
Januar
2023
(
BGBl.
I
Nr. 11
)
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