§ 5 Zuständigkeiten nach der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs vom 23. September 1980 (BGBl. I S. 1795) in der jeweils geltenden Fassung
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Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
vom 13. Februar 2007 (GVBl. S. 11), letzte Änderung vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176)