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Erster Abschnitt (weggefallen) (2)
Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (35)
Vorab (2)
1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen (3)
2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (23)
Vorab (3)
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen (8)
§ 19 Technische Arbeitshilfen (1)
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes (1)
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz (1)
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (1)
§ 23 (weggefallen) (1)
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (1)
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen (1)
II. Leistungen an Arbeitgeber (6)
III. Sonstige Leistungen (5)
3. Unterabschnitt (weggefallen) (6)
Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds (15)
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften (3)
SchwbÖPNVErstattZustVO TH (5)
Koordinierende Vorschriften (8)
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§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
SchwbAV
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
| gültig ab: 01.07.2001
| Änderung vom: 19.06.2001
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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
vom
28.
März
1988
(
BGBl.
I
S. 484
)
, letzte Änderung vom
24.
November
2023
(
BGBl.
I
Nr. 323
)
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