Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 1. Dezember 2019 in Kraft.