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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
vom 25. April 2008 (BAnz. Nr. 66 a vom 30. April 2008), letzte Änderung vom 17. Dezember 2019 (BAnz. AT 23. 12. 2019 B3)