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§ 3 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
BKGG
§ 3 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
| gültig ab: 24.07.2014
| Änderung vom: 18.07.2014
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Bundeskindergeldgesetz
(BKGG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.
Januar
2009
(
BGBl.
I
S. 142
, ber.
S. 3177
)
, letzte Änderung vom
16.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2328
)
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