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§ 12 Schichtzeit (1)
§ 13 Tägliche Freizeit (1)
§ 14 Nachtruhe (1)
§ 15 Fünf-Tage-Woche (1)
§ 16 Samstagsruhe (1)
§ 17 Sonntagsruhe (1)
§ 18 Feiertagsruhe (1)
§ 19 Urlaub (1)
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§ 21 a Abweichende Regelungen (1)
§ 21 b Ermächtigung (1)
Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen (7)
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Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung (16)
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§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
JArbSchG
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
(Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
vom
12.
April
1976
(
BGBl.
I
S. 965
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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