Artikel 1 des Thüringer Gesetzes über die Reform der Forstverwaltung. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ am 1. Januar 2012 in Kraft getreten mit Ausnahme des § 18 Absatz 3, der gemäß Artikel 23 Absatz 2 bereits vorab am 5. November 2011 in Kraft getreten ist.