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Thüringer Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser nach § 49 Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes in öffentliche Abwasseranlagen (Thüringer Indirekteinleiterverordnung - ThürIndEVO)
vom 8. März 2000 (GVBl. S. 94), letzte Änderung vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74)