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Gaststätten (52)
Waffen (457)
WaffVwV (194)
Vorspann (1)
Abschnitt 1 Ausführungen zu den §§ 1 bis 58 des Waffengesetzes (65)
Zu § 1: Begriffsbestimmungen (1)
Zu § 2: Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste (1)
Zu § 3: Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder oder Jugendliche (1)
Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis (1)
Zu § 5: Zuverlässigkeit (1)
Zu § 6: Persönliche Eignung (1)
Zu § 7: Sachkunde (1)
Zu § 8: Bedürfnis (1)
Zu § 9: Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen (1)
Zu § 10: Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (1)
Zu § 11: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (1)
Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1)
Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken (1)
Zu § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1)
Zu § 15: Schießsportverbände, Schießsportvereine (1)
Zu § 15 a: Sportordnungen (1)
Zu § 15 b: Fachbeirat Schießsport (1)
Zu § 16: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege (1)
Zu § 17: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler (1)
Zu § 18: Erwerb und Besitz von Munition, Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige (1)
Zu § 19: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen (1)
Zu § 20: Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls (1)
Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel (1)
Zu § 21 a: Stellvertretungserlaubnis (1)
Zu § 22: Fachkunde (1)
Zu § 23: Waffenbücher (1)
Zu § 24: Kennzeichnungspflicht (1)
Zu § 25: Ermächtigungen und Anordnungen (1)
Zu § 26: Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung (1)
Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (1)
Zu § 28: Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (1)
Vorbemerkungen zu den §§ 29 bis 33: (1)
Zu § 29: Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes (1)
Zu § 30: Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes (1)
Zu § 31: Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere EU-Mitgliedstaaten (1)
Zu § 32: Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass (1)
Zu § 33: Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes (1)
Zu § 34: Überlassen von Waffen und Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (1)
Zu § 35: Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote (1)
Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition (1)
Zu § 37: Anzeigepflichten (1)
Zu § 38: Ausweispflichten (1)
Zu § 39: Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau (1)
Zu § 40: Verbotene Waffen (1)
Zu § 41: Waffenverbote für den Einzelfall (1)
Zu § 42: Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (1)
Zu § 42 a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1)
Zu § 43: Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten (1)
Zu § 44: Übermittlung an und von Meldebehörden (1)
Zu § 45: Rücknahme und Widerruf (1)
Zu § 46: Weitere Maßnahmen (1)
Zu § 47: Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht (1)
Zu § 48: Sachliche Zuständigkeit (1)
Zu § 49: Örtliche Zuständigkeit (1)
Zu § 50: Kosten (1)
Zu § 51: Strafvorschriften (1)
Zu § 52: Strafvorschriften (1)
Zu § 52 a: Strafvorschriften (1)
Zu § 53: Ordnungswidrigkeiten (1)
Zu § 54: Einziehung und erweiterter Verfall (1)
Zu § 55: Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten (1)
Zu § 56: Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher (1)
Zu § 57: Kriegswaffen (1)
Zu § 58: Altbesitz (1)
Abschnitt 2 Ausführungen zu den Anlagen 1 und 2 des Waffengesetzes (125)
Abschnitt 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (2)
WaffVordruckVwV (31)
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AWaffV (58)
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Zu § 16: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
WaffVwV
Zu § 16: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
| gültig ab: 23.03.2012
| Änderung vom: 05.03.2012
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)
vom
5.
März
2012
(
BAnz. Nr. 47 a vom 22. März 2012
S. 1
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