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V. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen
SpielV
V. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen
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Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
(Spielverordnung - SpielV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.
Januar
2006
(
BGBl.
I
S. 280
)
, letzte Änderung vom
18.
Juli
2016
(
BGBl.
I
S. 1666
)
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