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§ 33 Vorführungs- und Haftbefehl (1)
§ 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung (1)
§ 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde (1)
§ 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde (1)
§ 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung (1)
§ 38 Strafbeginn (1)
§ 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe (1)
§ 39 a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (1)
§ 40 Berechnung des Strafrestes (1)
§ 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung (1)
§ 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung (1)
§ 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen (1)
§ 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung (1)
§ 44 a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren (1)
§ 44 b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren (1)
§ 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen (1)
§ 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren (1)
§ 46 a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation (1)
§ 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr (1)
Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen (6)
Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (6)
Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (40)
Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (2)
Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen (2)
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§ 28 Überführungsersuchen
StVollStrO
§ 28 Überführungsersuchen
| gültig ab: 01.10.2017
| Änderung vom: 10.08.2017
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Strafvollstreckungsordnung
(StVollStrO)
vom
1.
August
2011
(
BAnz.
Nr. 112 a
S. 4
)
, letzte Änderung vom
10.
August
2017
(
BAnz
AT
18. 08. 2017
B6
)
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