Artikel 1 des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz am 1. Januar 2019 in Kraft.