Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Zweite Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 am 31. Dezember 2019 in Kraft.