Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Gemäß Artikel 3 § 2 dieses Gesetzes ist das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid am 8. November 2016 in Kraft getreten.