Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 dieses Gesetzes ist § 11 Satz 1, soweit er auf §§ 69 und 99 des Aufenthaltsgesetzes verweist, am 6. August 2004 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Freizügigkeitsgesetz/EU gemäß Artikel 15 Abs. 3 am 1. Januar 2005 in Kraft.