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§ 2 a Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten (1)
§ 3 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (1)
§ 4 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen (1)
§ 5 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte (1)
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§ 2 a Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten
EntschG
§ 2 a Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten
| gültig ab: 17.06.2005
| Änderung vom: 10.06.2005
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Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
(Entschädigungsgesetz - EntschG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.
Juli
2004
(
BGBl.
I
S. 1658
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
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