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Teil II Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen (18)
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete (11)
§ 3 Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete (1)
§ 4 Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen (1)
§ 5 Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen (1)
§ 5 a Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit (1)
§ 6 Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen (1)
§ 7 Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes (1)
§ 8 Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung (1)
§ 8 a Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt (1)
§ 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung (1)
§ 10 Mieterleistungen (1)
2. Abschnitt Ermittlung der Vergleichsmiete (6)
Teil III Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen (5)
Teil IV Umlagen, Zuschläge und Vergütungen (16)
Teil V Schlußvorschriften (11)
AFWoG (16)
EigZulG (20)
WoFG (65)
RSiedlErgG (10)
WoFöEKGVO TH (5)
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ThürWoFG (36)
ThürWoZVO (7)
RSiedlGAV TH (4)
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§ 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
NVM 1970
§ 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
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Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(Neubaumietenverordnung 1970 - NVM 1970)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Oktober
1990
(
BGBl.
I
S. 2203
)
, letzte Änderung vom
25.
November
2003
(
BGBl.
I
S. 2346
)
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