-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (77502)
Vorschriften (77502)
Internationale Übereinkünfte (571)
Europarecht (2671)
Staats- und Verfassungsrecht (3284)
Verwaltung (19554)
Allgemeine innere Verwaltung (4960)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (449)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (9408)
Kulturelle Angelegenheiten (2116)
Kunst (0)
Bildung, Wissenschaft und Forschung (605)
Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (24)
Schulisches und außerschulisches Bildungswesen (810)
GesundhSozialwWeiterbG TH (16)
ThürSchulG (98)
ThürSchulO (247)
ThürBSO (45)
Vorspann (1)
Erster Abschnitt Allgemeines (8)
Zweiter Abschnitt Vorklassen und Berufsvorbereitungsjahr (3)
Dritter Abschnitt Grundstufe, Fachstufen, besondere Klassen (4)
Vierter Abschnitt Zusätzliche Leistungsfeststellung, Berufsschulabschluss, schulische Abschlussprüfung (10)
Fünfter Abschnitt Zeugnisse, Berechtigungen (6)
Sechster Abschnitt Erwerb des Abschlusszeugnisses über das Berufsvorbereitungsjahr durch Externe (4)
Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen (3)
§ 30 Gleichstellungsbestimmung (1)
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1)
Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 (1)
Anlage 2 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 (1)
Anlage 3 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 (1)
Anlage 4 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 (1)
Anlage 5 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 (1)
ThürASObbS (71)
ThürAZStPLVO (43)
ThürSObG (74)
ThürSchfTG (42)
ThürSoFöV (44)
ThürLbG (50)
ThürSchFG (17)
ThürHortkBVO (10)
ThürKollegO (24)
ThürEBG (29)
Allgemeine Kulturpflege und Kulturschutz, Archivwesen (202)
Presse-, Rundfunk- und Filmwesen (437)
Sportförderung (38)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (611)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (141)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (78)
Ausländerrecht (797)
Auswärtiger Dienst (11)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (863)
Statistik (120)
Rechtspflege (8346)
Zivil- und Strafrecht (9703)
Verteidigung (839)
Finanzwesen (6484)
Wirtschaftsrecht (10814)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (11670)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3566)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Kulturelle Angelegenheiten
→
Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
→
ThürBSO
→
Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen
→
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
ThürBSO
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
| gültig ab: 01.08.2020
| Änderung vom: 26.09.2022
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Thüringer Schulordnung für die Berufsschule
(Thüringer Berufsschulordnung - ThürBSO)
vom
9.
Dezember
2008
(
GVBl.
S. 450
)
, letzte Änderung vom
1.
März
2024
(
GVBl.
S. 21
)
Mehr...
Schließen
Thüringer Schulordnung für die Berufsschule
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×