Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Thüringer Hochschulgesetz am 24. Mai 2018 in Kraft getreten.