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Anlage 3 zu § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 18 Abs. 2 Satz 2 und § 33 Abs. 2 Satz 2 (1)
Anlage 4 zu § 18 Abs. 2 Satz 1 (1)
Anlage 5 (1)
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Anlage 7 (1)
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Dritter Unterabschnitt Auswahl in den Vorabquoten
ThürStudienplatzVVO
Dritter Unterabschnitt Auswahl in den Vorabquoten
| gültig ab: 01.01.2020
| Änderung vom: 11.06.2020
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Thüringer Verordnung über die Studienplatzvergabe
(Thüringer Studienplatzvergabeverordnung - ThürStudienplatzVVO)
vom
11.
Juni
2020
(
GVBl.
S. 322
)
*1
, letzte Änderung vom
30.
Januar
2024
(
GVBl.
S. 18
)
*1
Artikel 1 der Thüringer Verordnung zur Anpassung von Regelungen über die Studienplatzvergabe. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ist die Thüringer Studienplatzvergabeverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
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