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§ 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
§ 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
| gültig ab: 01.01.2005
| Änderung vom: 27.12.2003
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Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
vom
24.
Januar
2001
(
BGBl.
I
S. 179
)
, letzte Änderung vom
27.
Dezember
2003
(
BGBl.
I
S. 3022
)
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