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§ 5 Allgemeine Befugnisse der Ordnungsbehörden (1)
§ 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1)
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§ 1 Begriff der Ordnungsbehörden
OBG
§ 1 Begriff der Ordnungsbehörden
| gültig ab: 28.06.2002
| Änderung vom: 20.06.2002
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Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG)
vom
18.
Juni
1993
(
GVBl.
S. 323
)
, letzte Änderung vom
6.
Juni
2018
(
GVBl.
S. 229
)
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