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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung - GleibWV)
vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2274)*1, letzte Änderung vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311)
Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung ist die GleibWV am 23. Dezember 2015 in Kraft getreten.