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Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Inhaltsübersicht
| gültig ab: 08.07.2016
| Änderung vom: 08.07.2016
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Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
vom
24.
Mai
1961
(
BGBl.
I
S. 607
)
, letzte Änderung vom
8.
Juli
2016
(
BGBl.
I
S. 1594
)
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