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Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus (Rechtsextremismus-Datei-Gesetz - RED-G)
vom 20. August 2012 (BGBl. I S. 1798)*1, letzte Änderung vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 402)
Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das RED-G am 31. August 2012 in Kraft getreten.