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§ 56 Stimmabgabe
BWO
§ 56 Stimmabgabe
| gültig ab: 15.06.2017
| Änderung vom: 08.06.2017
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Bundeswahlordnung
(BWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
April
2002
(
BGBl.
I
S. 1376
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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