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§ 54 Rücknahme der Disziplinarklage
ThürDG
§ 54 Rücknahme der Disziplinarklage
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Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
vom
21.
Juni
2002
(
GVBl.
S. 257
)
, letzte Änderung vom
4.
Oktober
2021
(
GVBl.
S. 508
)
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