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§ 278 a Verhältnis zur Hauptentschädigung
LAG
§ 278 a Verhältnis zur Hauptentschädigung
| gültig ab: 01.01.2005
| Änderung vom: 21.07.2004
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Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
1993
(
BGBl.
I
S. 845
, ber. 1995 I
S. 248
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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