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§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
SchwbAV
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
vom
28.
März
1988
(
BGBl.
I
S. 484
)
, letzte Änderung vom
28.
Juni
2021
(
BAnz
AT
28. 06. 2021
V2
)
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