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§ 10 a Besondere Regelungen für Hilfen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(ThürAGSGB XII)
vom
17.
Dezember
2004
(
GVBl.
S. 891
)
*1
, letzte Änderung vom
9.
Februar
2023
(
GVBl.
S. 28
)
*1
Artikel
1
des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften. Gemäß Art. 5 dieses Gesetzes ist das ThürAGSGB XII am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
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