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§ 50 Entscheidung über Entschädigungsansprüche und Zuständigkeit
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Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
September
2008
(
GVBl.
S. 315
)
, letzte Änderung vom
18.
Dezember
2018
(
GVBl.
S. 731
)
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