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§ 8 Eigenjagdbezirke
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Thüringer Jagdgesetz
(ThJG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.
Juni
2006
(
GVBl.
S. 313
)
, letzte Änderung vom
16.
Oktober
2019
(
GVBl.
S. 435
)
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