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Anlage 1 zu § 1
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Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
(Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
vom
16.
Februar
2005
(
BGBl.
I
S. 258
, ber.
S. 896
)
*1
, letzte Änderung vom
21.
Januar
2013
(
BGBl.
I
S. 95
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung ist die BArtSchV am 25. Februar 2005 in Kraft getreten.
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