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TEIL I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
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ABSCHNITT III Ausführung des Haushaltsplans
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§ 27 Sachliche und zeitliche Bindung
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Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
vom
19.
August
1969
(
BGBl.
I
S. 1273
)
, letzte Änderung vom
14.
August
2017
(
BGBl.
I
S. 3122
)
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